Amelie Gewinnspiel AGB’s


Teilnehmer an Gewinnspielen, veranstaltet durch den Amelie Club, erklären sich mit diesen AGB einverstanden.

§ 1 Veranstalter

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Amelie Gastronomie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kendal Bürcün.

(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook, Instagram oder einem anderen Social Media Anbieter, auf dem dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird.

§ 2 Gewinnspiel

(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereitgestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben.

(2) Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.

§ 3 Teilnahme

(1) Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Dies ist insbesondere die ordnungsgemäße Ausfüllung des Teilnahme-Formulars. Es kann sich auch um weitere Bedingungen handeln, die der Veröffentlichung des Gewinnspiels zu entnehmen sind (etwa Erfüllung bestimmter Aufgaben).

(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Für die Teilnahme müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.

(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.

(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen (z.B. andere E-Mail-Adresse des Veranstalters) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vorher oder hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist nicht möglich.

§ 4 Durchführung

(1) Bei Preisen, die eine Erlebnisleistung wie z.B. Limousinenfahrten, VIP-Lounges darstellen, erklären sich die Teilnehmer des Gewinnspiels damit einverstanden, dass der Veranstalter Video- und Fotomaterial von diesen Erlebnissen und teilnehmenden Personen aufzeichnet und verwendet.

(2) Verloste VIP-Lounges behalten ihre Gültigkeit bis 02:00 Uhr am folgenden Tag der Veranstaltung und müssen dann, sofern diese nicht verlängert wurde, geräumt werden.


(3) Verloste VIP-Lounges, Flaschenpreise sowie Eintrittsermäßigungen müssen bis spätestens 00:30 Uhr am folgenden Tag der Veranstaltung beansprucht worden sein, ansonsten verfällt der Anspruch.